Bei der Bewertung von Immobilien werden verschiedene Verfahren angewandt, die in der dazu erlassenen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgelegt sind. Diese Verfahren sind verbindlich; nicht jedes Objekt lässt sich nach einem einheitlichen Verfahren bewerten.

In einem Erstgespräch mit Ihnen klären wir den Auftragsumfang, vor allem die Art der Wertermittlung und den dafür benötigten Zeitaufwand. Meistens sind die zur Bewertung notwendigen Unterlagen nicht oder nur in geringem Umfang vorhanden. Wir beschaffen sämtliche Arbeitsgrundlagen und werten sie aus. Im Ergebnis erhalten Sie von uns ein qualitativ hochwertiges Gutachten, das flüssig und schlüssig zu lesen ist, die Beschreibungen und Bewertungsgrundlagen enthält und alle Wertansätze nachvollziehbar begründet.

Als Grundlage unserer Tätigkeit fertigen wir jedoch zunächst mit Ihnen einen schriftlichen Vertrag, der unsere Aufgaben und Pflichten regelt, insbesondere den Fertigstellungstermin beinhaltet und Ihnen einen Überblick über das zu erwartende Honorar gibt. Eine Festlegung im Voraus ist nicht möglich, oft ergeben sich Auswirkungen auf das Honorar erst im Rahmen der Recherche. Damit Sie sich eine ungefähre Vorstellung über den Preis eines Gutachtens verschaffen können, haben wir auf dieser Homepage einige Beispiele dargestellt und die Honorarrichtlinie abgedruckt.