Bei der Bewertung von Immobilien werden verschiedene Verfahren angewandt, die in der dazu erlassenen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgelegt sind. Diese Verfahren sind verbindlich; nicht jedes Objekt lässt sich nach einem einheitlichen Verfahren bewerten.

In einem Erstgespräch mit Ihnen klären wir den Auftragsumfang, vor allem die Art der Wertermittlung und den dafür benötigten Zeitaufwand. Meistens sind die zur Bewertung notwendigen Unterlagen nicht oder nur in geringem Umfang vorhanden. Wir beschaffen sämtliche Arbeitsgrundlagen und werten sie aus. Im Ergebnis erhalten Sie von uns ein qualitativ hochwertiges Gutachten, das flüssig und schlüssig zu lesen ist, die Beschreibungen und Bewertungsgrundlagen enthält und alle Wertansätze nachvollziehbar begründet.

Als Grundlage unserer Tätigkeit fertigen wir jedoch zunächst mit Ihnen einen schriftlichen Vertrag, der unsere Aufgaben und Pflichten regelt, insbesondere den Fertigstellungstermin beinhaltet und Ihnen einen Überblick über das zu erwartende Honorar gibt. Eine Festlegung im Voraus ist nicht möglich, oft ergeben sich Auswirkungen auf das Honorar erst im Rahmen der Recherche. Damit Sie sich eine ungefähre Vorstellung über den Preis eines Gutachtens verschaffen können, haben wir auf dieser Homepage einige Beispiele dargestellt und die Honorarrichtlinie abgedruckt.


EIGENTUMSWOHNUNGEN

Eigentumswohnungen werden üblicherweise nach dem Vergleichswertverfahren bewertet. Das klassisch marktorientierte Bewertungsverfahren erfordert Marktkenntnis und Beurteilungsvermögen. Die Grundlagen des Verfahrens bilden dabei die Kaufpreise vergleichbarer Objekte.

MEHRFAMILIENHÄUSER

Mehrfamilienhäuser werden nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Diese Bewertung erfordert Detailwissen über den marktgerechten Ansatz von Flächen und Mieten. Es wird ein finanzmathematisches Verfahren auf Grundlage der marktüblichen Erträge (Mieten) sowie der Verzinsung nach dem jeweils maßgeblichen Liegenschaftszinssatzes angewandt.

EIN- UND ZWEIFAMILIENHÄUSER

Ein- und Zweifamilienhäuser werden nach dem Sachwertverfahren bewertet. Dies ist ein überwiegend kostenorientiertes Verfahren. Dieses Verfahren erfordert eine umfassende eigene Marktkenntnis, da die dazu erforderlichen Daten oft nicht zur Verfügung stehen. Die Grundlagen sind die Normalherstellungskosten für vergleichbare Objekte. Diese sind den Verhältnissen des lokalen Marktes anzupassen.

GEWERBLICH GENUTZTE OBJEKTE

Gewerblich genutzte Objekte werden nach dem Sachwertverfahren oder nach dem Ertragswertverfahren je nach Verwendungszweck und Nutzung bewertet. Dies erfordert eine fachlich sichere Beurteilung der Drittverwendungsfähigkeit der Immobilie.